Hausverlosungs Forum - AlleVerlosungen.at
Forum
>
Rechtliches
Rechtliches
Willkommen, Gast

Rechtliches
Beitrag Rechtliches
von wyss-marketing am 07.10.2009 12:46






Hausverlosung im Ausland - das Verbot der Veranstaltung von Glücksspielen ohne behördliche Genehmigung und die Werbung dafür gilt für den Bereich der BRD.
Das gilt auch für in Deutschland über das Internet zugängliche Glücksspiele, wenn der Ort der Veranstaltung in einem anderen Land liegt. Handelt es sich um einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, kommt es darauf an, ob in diesem Staat das Glücksspiel zulässig ist und gegebenenfalls die dafür erforderliche Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt. In Österreich beispielsweise sind Verlosungen von Grundstücken mit behördlicher Genehmigung möglich, in Spanien ebenfalls. Das österreichische Ministerium für Finanzen beispielsweise hat die häufigsten Fragen zu einer derartigen Verlosung auf einer eigenen Website zusammengestellt.

Verschiedene deutsche Gerichte haben die Eröffnung von Verfahren wegen Verstoßes gegen § 284 Strafgesetzbuch (StGB) mit der Berufung auf europarechtliche Grundsätze abgelehnt.

Eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte Konzession sei eine ausreichende Grundlage für ein auch in Deutschland durchgeführtes, hier aber eigentlich unzulässiges Glücksspiel. Im so genannten Gambelli Urteil des Europäischen Gerichtshofes ( EuGH ) haben die Richter entschieden, dass ein Veranstalter von Wetten mit einer nationalen Lizenz seine Leistungen in einem anderen Mitgliedstaat anbieten darf, in denen ein derartiges Glücksspiel untersagt ist. Ein Verbot wäre eine Beschränkung der im europäischen Vertrag verankerten Niederlassungsfreiheit und des Dienstleistungsverkehrs ( EuGH vom 6.11.2003 C 101/01 Gambelli ).

Veranstaltungen von Glücksspielen in Nicht - EU - Staaten, in denen diese Glücksspiele erlaubt sind, unterliegen dem Recht des Ziellandes, also etwa der Bundesrepublik Deutschland. Eine Berufung auf den EU Vertrag ist in diesem Falle nicht möglich, wenngleich die Verfolgbarkeit möglicherweise schwierig ist.

Wichtige Punkte zum Thema Hausverlosung

•Ist die Veranstaltung eines Glücksspiels rechtswidrig, könnten die Verträge zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern gegen § 134 BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch ) verstoßen und deswegen nichtig sein.

•Veranstaltet eine Gesellschaft nach ausländischem Recht ( zum Beispiel eine Limited ) ein Glücksspiel, kommt es darauf an, wo diese Gesellschaft ihren Sitz hat. Hat sie ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, unterliegt sie deutschem Recht. Hat sie ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, kommt es darauf an, ob die Veranstaltung in diesem Staat rechtlich zulässig ist oder nicht. Erfüllt sie die Anforderungen des Landes, kann sie in der Bundesrepublik Deutschland nicht untersagt werden (so jedenfalls haben deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen bereits entschieden).

•Die Teilnahmebedingungen sollten eine Klausel enthalten, dass die Lotterie abgebrochen wird, wenn nicht binnen einer bestimmten Frist der Zielbetrag eingegangen ist. Für diesen Fall ist in den Teilnahmebedingungen eine Regelung zu treffen, ob und gegebenenfalls welcher Anteil des eingezahlten Betrages als Aufwandsentschädigung einbehalten werden darf.

•Es ist zu berücksichtigen, dass die Rücküberweisung an die einzelnen Teilnehmer Überweisungskosten verursacht. Diese Kosten sollten im Vorfeld mit der Bank geklärt werden.

•Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass bei einem nichtigen Vertrag keiner der Partner mehr einen Anspruch gegen den Anderen hat: der Teilnehmer könne seinen Einsatz nicht zurückverlangen und der Veranstalter müsse diesen auch nicht zurückzahlen. Wer in Kenntnis der Tatsache, dass er einen nichtigen Vertrag abschließt, eine Zahlung leiste, könne diese Zahlung nicht zurückverlangen.

•Das Landgericht (LG) München I hat entschieden, dass das vom Fernsehsender 9Live veranstaltete Gewinnspiel weder wettbewerbswidrig noch strafbar ist (LG München I Az. 17 HKO 13392/05) . Auch die Tatsache, dass ein Teilnehmer sich durch viele Anrufe beteilige, mache das Spiel bei 9Live nicht unzulässig. Der Spieleinsatz werde durch das Verhalten des Anrufers bestimmt und sei für den einzelnen Anruf unerheblich. Ein Teilnehmer erhalte mit jedem Anruf auch eine neue Chance (LG Freiburg 3s 308/04).

•Das Verwaltungsgericht (VG) München verbietet eine Hausverlosung, wenn für die Teilnahme ein Entgelt verlangt wird. Das gilt auch, wenn vor dem Gewinn Quizfragen gelöst werden müssen und aus den Teilnehmern, die diese Fragen richtig beantwortet haben, dann der Gewinner ermittelt wird (VG München M 22 S 09.300 ).

•Auf den gesamten Einsatz ist vom Veranstalter eine Lotteriesteuer zu bezahlen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann.

•§ 285 StGB stellt bereits die Beteiligung an einem unerlaubten Glücksspiel unter Strafe.

•Wer derartige Glücksspiele in größerem Umfang, also gewerblich und nicht für sich selbst durchführt, handelt gewerblich und bedarf dafür einer Gewerbeerlaubnis.


wyss-marketing

wyss-marketing

Neuling
Neuling
Registriert

Beiträge: 3

Offline Benutzer ist Offline

Alle Benutzerbeiträge anzeigen

www.wyss-marketing.ch

home search