Bekannt ist, dass die deutschen Behörden bisher alle deutschen Verlosungen und als Ausweg gefundene Gewinnspielversuche blockiert haben.
Nun versuchen es die ObjekteigentümerInnen deutscher Objekte mit Verlosungen über Österreich in verschiedenen Ausprägungen unter Hinweis auf österr. Recht (bzw. siehe letztes Beispiel unten unter offensichtl. britischem Recht).
Soweit so gut.
Wieweit sich das die deutschen Behörden gefallen lassen werden, bleibt abzuwarten.
Für die österr. Behörden gibt es, wenn die Verlosung nach den österr. Spielregeln abgewickelt werden, brav die Steuer (die berühmt-berüchtigten 12%) bezahlt werden und auch österr. Merkmale dabei sind (österr. TreuhänderIn / AnwältIn, österr. Treuhandkonto, Ziehung in Österreich, etc.), kaum Grund zum Einschreiten.
Vermehrt kommen nun deutsche Objekte (Häuser, Autos, etc.) auf den Verlosungsmarkt, die nicht mehr verlost, sondern per Gewinnspiel (Quizfragen) ausgespielt werden sollen. Das unter Hinweis auf österreichisches Recht u/o per österr. Adresse u/o unter angebl. europäisch legalem Recht.
Da wirds mE aber ziemlich haarig:
Gewinnspiele dieser Verlosungsart sind nach österreichischem Recht offensichtlich für andere als den Staat verboten. Siehe hier in diesem Portal unter "Rechtliche Grundlagen" (http://www.alleverlosungen.at/alleverlosungen-hintergrundinformationen.html#8)
So würde das bedeuten:
* Die deutschen Behörden können das als Umgehungshandlung werten und die Verlosung / das Gewinnspiel dem deutschen Recht unterstellen und entsprechende Massnahmen setzen (überhaupt wenn .de-domain; u/o deutsche Adressen auf Homepage u/o im domain-whois; u/o deutsche dies und deutsche das).
* Die österreichischen Behörden könnten das wiederum als verbotenes Gewinnspiel sehen.
Aufgefallen z.B. bei:
=> 488.html#commentID5414
Wirklich schönes, ansprechendes Haus in Berchtesgarden. Da gibts nix zum Meckern dran, der Homepage nach.
Aber:
"... als Geschicklichkeitsspiel ausgestaltetes Gewinnspiel ..."
"Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstandort ist Salzburg/AT."
Etwas anders gelagert:
=> 452.html#commentID5307
Hier zwar Haus auf Mallorca, britische Ltd. tritt als Veranstalterin auf, Ziehung in GB, kein Hinweis darauf, welchem Recht die Verlosung unterworfen sein soll - vermutlich aber GB, da DE und SP in den FAQs de facto ausgeschlossen wird;
aber:
- Geschicklichkeitspiel vor Registrierung (nach deutschen Spielregeln - ob das nach britischem Recht so gewünscht / erlaubt ist, entzieht sich meinem Wissen)
- .de-domain, dabei in den FAQs Hinweis auf verbotene Verlosung in .de.
Gleichzeitig schreiben sie aber alle beim Gewinnspiel in Quizform von Losen, die gekauft werden müssen. ... Wissensquiz auf Schnelligkeitsfaktor beruhend gibt einen ersten Preis, aber keinen gezogenen Gewinn.
=> 35-autos/484-bmw-530d.html
Der ist überhaupt, gelinde gesagt, ein "Spezialist": Kein Gewinnspiel sondern ganz offen eine Verlosung, deutscher Verloser mit deutscher Adresse, offensichtl. deutsches Auto, Verlosung soll in Malta stattfinden, etc. - aber "Es gilt europäisches Recht." ... Aha.
Droht diesen oben beispielhaft angeführten und anderen ähnl. gelagerten Verlosungen das Damoklesschwert der deutschen Behörden? - Was meint das p.t. Publikum?
Gast
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denn wer sich auf solche glücksspiele einläßt, muß auch damit rechnen alles zu verlieren.
aber..
was ist mit einer österreichischen treuhänderin die eigenmächtig verlosungen abbricht um dann von den tausenden verkauften losen die gebühr (bis zu 15,- EURO je los) abzuziehen. wann greift da das österreichische recht und befrägt mandl oder kohl-rupp was das ganze soll ???
das wäre eine diskussionsgrundlage, oder
max
Weis nicht 100%tig wie das ist aber solange jemand deutscher Staatsbürger ist gilt für ihn deutsches Recht/Gesetz, selbst wenn ein österreichischer Notar oder wie auch immer im Auftrag eine Verlosung startet, weil er das ja in seinem Namen macht, also nicht Besitzer des Objektes ist und der Hauseigentümer deutscher Bürger ist
Ein deutscher Loskäufer bedeutet "immer" eventuellen ärger.
Von daher bin ich mal gespannt ob ein deutscher jemals ein Haus gewinnen wird
Eine deutsche Verlosung auf deutschen Boden ist nur dann möglich wenn die " Verlosung " keinerlei Gewinnspiel-Karakter enthält. Einige starteten in deutschland Verlosungen noch dem Motto einer " Gewinnspielfrage ". Dies ist aber keinerlei Lösung den was passiert wenn fast alle die gleiche Antwort haben? Genau! Es wird dann z.b. ein Gewinner aus den verbleibenden gezogen. Fazit: Hiermit handelt es sich wieder um ein Glücksspiel und /oder Glücksspielelemente und ist somit in deutschland verboten.
Dies ist ersichtlich durch die vielen untersagungen, die ausgesprochen wurden und die die noch in Verhandlung sind.
Egal wie man es dreht und wendet, als Deutscher hast du die A-Karte! Sicherlich gibt es viele die gegensprechen und Haarstreubende Geschichten erfinden nur um auch Deutsche als Loskäufer zu gewinnen, denn Deutsche machen einen beträchtlichen Prozentsatz mitlerweile von den Loskäufen aus auf das Losverkäufer sicherlich nicht verzichten wollen. Ob je ein deutscher mal Gewinnen wird? ( Warum? grübel..überleg )
Wenn doch dann werde ich natürlich beobachten wies mit ihm weiter geht, denn minimum was ihm passieren könnte ist eine Ungültigkeitserklärung seitens der Regierung und damit ist er dann doch nicht Besitzer und bekommt aber sein Lospreis auch nicht rückerstattet.
Nunja...warten wir mal ab auf einen Deutschen Gewinner....aber ich könnte mir vorstellen das das nicht passieren wird
))
Gast
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Na Ja wenn Deutsche über Österreich mitspielen dürfen - aber über Deutsche Gesetze den Gewinn nicht antreten dürfen - müssen dann nicht die österreichischen Veranstalter dafür Sorge tragen, dass der Deutsche seinen Gewinn erhält??
l.G. Sara
Gast
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