Hallo,
ich habe vor wenigen Tagen die Website www.HappyWinner.at eröffnet und verlose dort einen neuen KIA CEED im Wert von 15000 Euro.
Mein Ziel ist es aus dem Überschuß der Objektwertes dem Kinderhilfsprojekt www.sign-4-life.com zu helfen, einer karitativen Einrichtung, damit deren geplante Welttour für Kinder in Armut zu ermöglichen.
Frage:
Es werden keine Gelder angenommen solange nicht ausreichend Teilnehmer vorhanden sind, die überhaupt bereit sind Lose zunächst unverbindlich zu reservieren. Demzufolge falle auch keine Kosten an. Kann ich die Aktion so laufen lassen? Oder muß ich trotzdem Steuern zahlen???
Das Web sieht zwar nicht hübsch aus, bin leider auch kein Designer, aber ich denke es kommt auf den Inhalt an und der ist fair und offen dargelegt. Nachweise für das Fahrzeug gibt es natürlich auch.
Über Meinungen und konstruktive Kritiken wäre ich dankbar.
Vielleicht mag der eine oder andere ja auch mitmachen. Es ist kein spektakuläres Auto wie der Ferrari aber immerhin ein wirtschaftliches Neufahrzeug, daß dem Golf und Audi A3 langsam den Rang abläuft...
Vielleicht guckt Ihr mal rein und schreibt mir!
Claus
Zitat von clausmueser:
Mein Ziel ist es aus dem Überschuß der Objektwertes dem Kinderhilfsprojekt www.sign-4-life.com zu helfen,
Zitat von clausmueser:
Es werden keine Gelder angenommen solange nicht ausreichend Teilnehmer vorhanden sind, die überhaupt bereit sind Lose zunächst unverbindlich zu reservieren. Demzufolge falle auch keine Kosten an. Kann ich die Aktion so laufen lassen? Oder muß ich trotzdem Steuern zahlen???
Nein, die 12%-Gewinnsteuer fällt erst mit dem Verkauf des erstens Loses an und ist spätestens am 20 Tag des Folgemonats zur Gänze ans Finanzamt zu entrichten. Basis sind die ausgerufenen 1.111 Lose, auch wenn du später bereits ab 777 Losen verlost.
Aber: Weil du solche Fragen stellst, nehme ich an, dass du wenig Ahnung hast. Du solltest dich lieber von einem Rechtsanwalt beraten und betreuen lassen.
Weil hier: Was meinst du mit Überschuss? Eine Verlosung ist nach den Glücksspiel-Richtlinien nur dann erlaubt, wenn keine Gewinnbereicherungsabsicht vorliegt, also Gesamtlossumme abzüglich Verlosungs-Aufwendungen ergibt reeller Fahrzeugwert. (Unter Aufwendungen sind Kosten zu verstehen, die durch die Verlosung entstehen, zB Notar, Treuhänder, Steuern, Webdesigner, Werbung, etc.)
Auch wenn der Überschuss für caritative Zwecke gespendet wird, ist es ein Gewinn. Weil es unerheblich ist, ob du den Überschuss spendest oder dir eine Weltreise gönnst. (Das lasse aber von einem Rechtsanwalt beurteilen.)
Ich will dir deine hehren Absichten und deine Verlosung nicht kaputt machen, aber solche kleine Unstimmigkeiten können dir durchaus ernste Probleme verursachen. Und davon hat niemand etwas.
Lass dich beraten.
Bettina.
Gast
Benutzer ist OfflineÜberschuß = alles was oberhalb des Objektwertes von 15000 Euro liegt, abzgl Kosten natürlich.
Gast
Benutzer ist Offline
zu 12%-Gewinnsteuer fällt erst mit dem Verkauf des erstens Loses an .......
Zur Sicherheit vergebe ich die Lose vorab unverbindlich und kostenfrei, demzufolge nehme ich kein Geld ein und brauche auch (noch) nichts zu versteuern. Auf Nichts kann keine Steuer genommen werden, das wäre sittenwidrig. An der Stelle würde ich mich von keinem Staatsbeamten der Welt unterkriegen lassen!!!
Eine Versteuerung des Gesamtbetrages ist aus meiner Sicht unlogisch wenn der Verlosungswert gleich dem Objektwert entspräche. Dann wären karitative Zwecke , die ja erlaubt sind, völlig überflüssig weil der Verloser dann sein Objekt (zumindest anteilig) zwangsweise verliert bzw mitspendet. Und das wird sich kaum einer leisten können wenn er ein Haus oder Auto hat, folglich muß der Gesamtwert, wenn ich nicht pleite gehen will, über ein Mindestmaß an Gesamtbetrag hinausgehen. Also kann nur eine Versteuerung von einem Gewinn erfolgen.
Gast
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