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Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
Beitrag Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
von Hans AV am 07.06.2009 23:31

Die nachfolgende Diskussion wurde aus den Kommentaren der Hausverlosung Semmering hierher verschoben da es sich um ein allgemein rechtliches Thema handelt.


Hans AV

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Beiträge: 33

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Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
Beitrag Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
von Viktoria am 07.06.2009 23:32

Hallo,

kann ich aus Deutschland aus legal an der Verlosung teilnehmen?

liebe grüße

Viktoria


Viktoria



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Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
Beitrag Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
von Jürgen Tatscher am 07.06.2009 23:33

hallo viktoria,

nun, es spielen generell sehr viele bundesbürger begeistert bei den österreichischen hausverlosungen mit, allerdings kann ihnen diese frage ein deutscher jurist mit sicherheit besser beantworten als ich. sollten sie mitspielen werde ich natürlich die daumen drücken.

liebe grüße

jürgen


Jürgen Tatscher



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Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
Beitrag Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
von Scherzkekserl am 07.06.2009 23:34

hast Du überhaupt so viele Daumen?


Scherzkekserl



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Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
Beitrag Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
von Jürgen Tatscher am 07.06.2009 23:34

JOOBB_SMILEYVERYHAPPY)) imaginär schon JOOBB_SMILEYVERYHAPPY


Jürgen Tatscher



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Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
Beitrag Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
von Maxi am 07.06.2009 23:35

Habe da auch noch nicht darüber nach gedacht wie das ist. Weis jemand mehr ob deutsche teilnehmen dürfen an einer Östereichischen Hausverlosung?


Maxi



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Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
Beitrag Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
von mokin am 07.06.2009 23:35

Soweit ich weiß, können alle EU-Bürger in Österreich Immobilien erwerben und da Hausverlosungen in Österreich für private Anbieter eine legale Vertriebsform einer Immobilie darstellen, können selbstverständlich auch Deutsche auf diesem Weg in Österreich zu einer Immobilie kommen. Das Organisieren und Veranstalten einer Hausverlosung in Deutschland ist dort allerdings nicht erlaubt. Diese Hausverlosung ist aber eindeutig eine österreichische.


mokin



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Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
von Chris am 07.06.2009 23:35

@Maxi
Link klicken und anhören:
http://www.law-podcasting.de/swr-radio-interview-zu-hausverlosungen-recht-mit-ra-dr-bahr
Wie das jetzt abläuft, sollte der deutsche Staat interesse zur Verfolgung haben weis ich nicht. ( Oder wen das dann eventuell auch mit betrifft ) kann keine prognose darüber aufstellen.
Am besten du hörst dir das gespräch an. ( Aufzeichnung / Radio ) Das musste deine frage beantworten


Chris



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Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
Beitrag Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
von Frank am 07.06.2009 23:36

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es überhaupt nicht zu 100 % sicher und rechtlich abgeklärt, ob Deutsche an Österreichischen HV teilnehmen dürfen.

Wie sehen andere das?


Frank



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Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
von Chris am 07.06.2009 23:37

@Frank
So wie ich es dem Gespräch ( Oben/Link) entnehmen konnte, könnte dich der deutsche Staat verfolgen und Strafen, da ein Glücksspiel (Straftaat) nach deutschem Recht gegeben ist und du eigentlich als Deutscher nicht an so einem Glücksspiel teilnehmen dürftest. ( Es gilt deutsches Recht für einen deutschen Mitspieler selbst, wenn das Objekt / Verlosung im Ausland liegt.) So konnte ich es dem Gespräch entnehmen. Also bei einem Glückspiel an dem du teilnimmst ist ja dann eine Straftat ( Für deutsche nach deutschem Recht ) und der deutsche Staat und Behörden """ könnte""" dich verfolgen, nur das Interesse der deutschen behörden ist ebend nicht groß genug solchem nach zu gehen und stellten auch und haben Verfahren gegen Mitspieler eingestellt. (Radiobericht) Aber wie im Radiobericht, so könnte ich mir vorstellen,dass das anders wird wenn das mal größere Ausmaße annimmt.
((( So habe ich es dem Raiobericht entnommen! Dies stellt nicht meine eigene Meinung dar! )))
Dieses Thema wirft natürlich jetzt weitere Fragen auf denke ich mal. Zuminderst für die deutschen Mitspieler.
Du darfst dich halt schon mal nicht an einem Glückspiel im Internet beteiligen. Egal ob In oder Ausland. Selbst Lotto darfst du nicht mehr übers internet spielen und ist nun Verboten in Deutschland. An Hausverlosungen kannst du aber meist nur über deren Hompage-Maske teilnehmen und registrieren. Dem daraus zur Folge? Ob das auch die Österreichischen Notare wissen oder die Hausbesitzer? Ich weis es nicht. Ein vermerk auf ihren Hompages wie " Deutschen bürgern ist es untersagt sich im Internet an einem Glücksspiel zu beteiligen" fehlt völlens. Ob in Östereich die Gelder angenommen werden dürfen von Deutschen Bürgern oder nicht, oder vielleicht eventuell für die Verlosung dann gesperrt werden, gespendet oder ob sie ganz normal Teilnehmen an der Verlosung was weis ich entzieht sich völlig meiner kenntniss. Ich selber glaube das man als deutscher ganz normal wie beschrieben an der verlosung teil nimmt.20090124072044AAhfLmQ
Es gibt mitlerweile sehr viel Foren in deutschland die sich mit der Thematik beschäftigen. Hier mal ein link zu Yahoo Clever.
Vorweg: """ Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich was die Frage/Antworten des Folgenden Links betrifft und spiegeln nicht meine Meinung wieder! """
Link: http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=AqaaJjxsIJ9ozXXCM24SUHExCgx.;_ylv=3?qid=20090124072044AAhfLmQ


Chris



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Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
Beitrag Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
von Radu Adria am 07.06.2009 23:37

Hallo an alle,

wer sagt das Deutsche nicht mitmachen dürfen?
Ich sag doch sehr wohl. Wenn ein Deutscher in Urlaub fährt, wie zb. Österreich oder Mallorca und dort ein Loskauft kann ihm das niemand verbieten…
Wer kann schon überprüfen wo der Deutsche Teilnehmer sein Los gekauft hat?

Ich habe auch bei meiner Hausverlosung 15% Deutsche Teilnehmer und die haben alle Lose im Ausland gekauft… JOOBB_SMILEYVERYHAPPY
Sowie bei der Hausverlosung Mallorca, die Teilnehmer waren auch auf Urlaub wie sie lose gekauft haben… JOOBB_SMILEYVERYHAPPY

Liebe grüsse,
Radu Adria


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Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
von Chris am 07.06.2009 23:38

Gesetz in Deutschland ist:
§ 285
Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
((( Achtung! Nicht östereichisches sondern Deutsches gesetz. )))
angaben
Nach zu lesen bei : http://dejure.org/gesetze/StGB/285.html

Insofern könnte ich mir schon vorstellen, wenn man in Deutschland lebt, dass dieses Gesetz vieleicht greifen könnte. ( Also was Herr Bahr im Radiointerview sagte mit dem Vergleich von dem Amerikanischen Onlinecasino. Was aber tatsächlich passiert oder sie tun oder machen oder wie und ob überhaupt sie ( Deutsche Behörden ) was machen/können, dass kann und will ich auch nicht hinein stellen. Ich gehe halt mal davon aus, dem Radiobericht nach, dass es verboten ist für Deutsche an Internet Glücksspielen teil zu nehmen, zuminderst in Deutschland ist das so wie man hört und liest. Für Verlosungen in Östereich wo ein Deutscher teil nimmt gibt es glaube ich keinen Präsidenzfall.
Hier nochmal der Link: angaben
http://www.law-podcasting.de/swr-radio-interview-zu-hausverlosungen-recht-mit-ra-dr-bahr

Zu deiner Frage ich Zitiere: " Wer kann schon überprüfen wo der Deutsche Teilnehmer sein Los gekauft hat "
Da gebe ich dir recht. Dies zu überprüfen scheint mir unwarscheinlich. Auch kann ich hier wiederum keine Aussage machen, weil ich nicht weis ob ein Deutscher Gewinner in Deutschland angaben machen muss über einen immobilienbesitz in Östereich. Wie das Steuerlich ist, ob eine meldepflicht besteht oder nicht , u.s.w.


Chris



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Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
Beitrag Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
von Radu Adria am 07.06.2009 23:38

Die Internetdaten der Loskäufer werden nicht gebraucht um Besitz zu erwerben in Österreich. Da gibt es kein Gesetz! Das steht fest!
Ich kann mir nicht vorstellen wie ein Bundesgericht in Deutschland eine herausgabe der Internetdaten fordern kann. Dies wäre nur per Gericht möglich!
Und das wäre ein Deutsches Gericht, und kein Österreichisches…
Außerdem unterliegt alles dem DATENSCHUTZ!

Nicht einmal die Daten vom Filehoster werden hergegeben… Noch einmal DATENSCHUTZ!!!

Es geht nur um die frage wie es Legal wäre.

PS: Außerdem könntest du ja dein Gewinn einen dritten geben… Alles Roger?


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Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
Beitrag Re: Dürfen deutsche Bürger an einer Verlosung teilnehmen
von Chris am 07.06.2009 23:38

Nunja.....Datenschutz hört da auf wo es Strafrechtlich wird. Und da kann sich auch kein Filehoster/ Provider oder diverse Internetseiten dagegen wehren. Das wissen wir doch alle. Man denke an die deutschen Millionäre die ihr Geld im Ausland bunkerten. Die Nachrichten konnte man sogar hier verfolgen oder etwa nicht? Oder mit Ebay, die ebenfals Datenschutz vorgeben aber trotzdem rausrücken müssen wen nur eine Anzeige vor liegt.
Die Daten fürs Los sind doch im Endefekt die gleichen die dann im Grundbuch stehen werden..oder? Ich glaube nicht das da jemand Falschangaben macht. Denn im Gewinnfall will man ja erreichbar sein.^^
Auch würde ich es nie einem eventuell dritten überschreiben, das würde ja bedeuten das ich den Gewinn nicht annehme, es gleich " Verschenke "und eventuell dann bei der Umschreibung einen anderen eintragen liese und ich dann null und nada Recht und Anspruch ihm gegenüber dann hätte. Den der " beschenkte " ist dan der rechtliche Eigentümer und somit ein Anspruch des " Verschenkers" nicht mehr existent.
Ich kenne keinen der einen " Lottotreffer " ( Will ich mal so sagen ) einen Dritten zurechnen lässt.JOOBB_SMILEYVERYHAPPY
Aber man sieht schon. Es gibt ein hin und her...ein aber und gegenaber. Sage mal man muß abwarten bis das alles " Geregelt " und sich Deutschland endlich einig wird mit was, wo, ob, wie und warum. Eine eindeutige hieb und Stichnagelfeste entscheidung muß her auf Seiten deutschlands finde ich. Ja oder nein. Sonst endet das noch in Endlosspekulationen. JOOBB_SMILEYVERYHAPPY


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Teilnahme von deutschen Staatsbürgern
Beitrag Teilnahme von deutschen Staatsbürgern
von Kremer Creative Consulting am 08.06.2009 01:52

Hallo,

unserer Ansicht gibt § 285 StGB (Deutschland)
"Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
"

bereits alles her.

Der Deutsche muss sich an einem DEUTSCHEN Glücksspiel beteiligen, wenn der Sachverhalt unter § 285 StGB (D) zu subsummieren wäre.

Denn im Rückschluss würde eine Bestrafung der Beteiligung an einem nicht-deutschen Glücksspiel durch deutsche Behörden in die Gesetzgebungs-Souveränität eines anderen Staates eingreifen.

Und das kann der deutsche Gesetzgeber nicht, zumal die EU-Rechtsprechung der deutschen Rechtsprechung, insbesondere dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag (GStV) widerspricht, anders gesagt, den dt. Ministerpräsidenten war bereits bei Paraphierung des GStV bekannt, dass der Vertragr EU-Recht zuwider läuft und wurde wohl daher auch nur bis 2010 vereinbart.

Da die Verlosungen in Österreich oder Spanien stattfinden, reicht der Arm der dt. Justiz nicht bis dorthin.

Wichtig ist natürlich, dass die Internet-Domain, auf der das Angebot feil geboten wird, keine ".de"-Domain ist, da ansonsten die in Deutschland dafür zuständige Bezirksregierung Düsseldorf sofort nach Bekanntwerden eine Unterlassungs-Aufforderung mit Verwaltungsgebühren und Strafandrohung erlässt.

Somit kann alleine bereits wegen der österreicher und spanischen Rechtssouveränität die Frage nach der deutschen Strafbarkeit eindeutig mit NEIN beantwortet werden.


Sonnige Grüsse

KREMER CREATIVE CONSULTING
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http://www.kremer-cc.de


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