12% Gewinnsteuer
Habe eine Frage bezügliche dieser 12% Gewinnsteuer. Habe aus mehrer Quellen entnommen dass diese Steuer in jedem Fall zu entrichten ist. Egal ob die Verlosung ein Erfolg oder Misserfolg ist. Keine Frage! Meiner Meinung nach kompletter Blödsinn dass man Steuern zahlt auf eine nicht vollendetet Verlosung.
Was hat es jedoch mit diesem seit kurzem kursierenden Gerücht auf sich dass die zu entrichtende Gewinnsteuer in Wahrheit eine Doppelbesteuerung ist und eigentlich nicht rechtmäßig ist. Auf den Punkt gebracht diese Steuer ist nicht zu zahlen.
Hat jemand mehr Informationen darüber? Oder kann mir jemand diese Sache erklären?
Gast
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Hallo Autoverloser !
Schicke Deine detailierte Frage an anfrage@alleverlosungen.at
Da wird Dir persönlich genau auf Deine Frage geantwortet.
Dein AlleVerlosungenTeam
Gast
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hallo autoverloser,
hierzu gibt es eine sehr interessante veröffentlichung von univ.-prof. dr. reinhold beiser (lehrt am institut für unternehmens- und steuerrecht der universität innsbruck) in dem er zu schluss kommt, dass grundstücksverlosungen von der glückspielgebühr befreit sind, unter diesen aspekt dürften jedoch autoverlosungen nicht hinein fallen.
siehe jedoch selbst unter - http://www.lindeonline.at/
im Heft SWK 13/14/2009 - seite 475. dafür musst du dich jedoch für einen 30-tägigen testzugang anmelden.
schöne grüsse aus bürmoos, elmar
ps: kann dir das dokument auch zusenden, da ich es heruntergeladen habe.
Hallo Elmar,
um Ihre Frage wirklich eindeutig und korrekt zu beantworten:
Es gibt drei Möglichkeiten.
1. Das Glücksspielgesetz
Nur das derzeit geltende Gesetz ist schlussletztendlich massgeblich. Das heisst nach derzeitigem Stand der Dinge ist diese Steuer eindeutig fällig.
2. Ansichten von Fachleuten
Die Ansichten von Fachleuten mögen geteilt, oder eben aber auch bestritten werden können. Massgeglich für die derzeitige Besteuerung sind sie jedoch nicht. Das einzigste was man tun kann (und auch sollte), ist nach Erhalt des Steuerberscheids Einspruch einzulegen.
Ich persönlich sehe auch eine ungerechtfertigte zusätzliche (und damit doppelte)Besteuerung, da ehedem Ertragssteuer (Einkommensteuer) auf den Gewinn anfällt.
3. Gerüchte
Gerüchte sind in diesem Zusammenhang das unmassgeblichste. Also vergessen Sie sie.
Pkt. 1 ist das einzigst derzeit massgebliche!
Gruss
Kremer Creative Consulting
Norbert Kremer
Steuerberater
www.kremer-cc.de
Wenn diese Steuer vom Verloser gezahlt wird, braucht sie der Gewinner doch nicht mehr bezahlen, oder??
Gast
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hallo bär,
es ist so wie sie vermuten,wenn die rechtsgeschäftsgebühr vom verkäufer (siehe jeweilige teilnahmebedingungen) übernommen wird ist diese nicht nochmal vom käufer (gewinner) zu bezahlen.
schöne grüße aus bürmoos, elmar
hallo kremers creative consulting,
auf ihre antwort vom 30.05.2009 muss ich doch einiges erwidern.
ich gebe ihnen in einem punkt absolut recht, gerüchte sind keine basis auf die man eine verlosung aufbauen sollte.
ganz anders sehe ich die sache, wenn es darum geht expertenmeinungen in überlegungen einzubeziehen, vorallem dann wenn in einem themenbereich wie dem der hausverlosungen steuerrechtlich doch eine große grauzone vorliegt. ausserdem geht es dabei nicht um die frage der doppelbesteuerung, sondern grundsätzlich um die frage – ist eine rechtsgeschäftsgebühr von 12% aus dem gebührengesetz auf hausverlosungen überhaupt ableitbar.
wenn ich einen beitrag von ihnen an anderer stelle lese, so scheinen auch sie durchaus expertenmeinungen in ihre vorgangsweise bei ihrer beratung einzubeziehen.
ich zitiere aus
http://www.alleverlosungen.at/alleverlosungen-hausverlosungen/international/390-apartment-in-torviscas-alto.html#comments
Wir selbst, als auch weitere spanische Juristen, haben die Verfahrensweise im Vorfeld intensiv und detailliert geprüft und kamen einhellig zu dem Schluss, dass zweifelsfrei reine Kaufverträge vorliegen.
oder aus
http://www.haus-zu-verlosen.eu/detail/link-22.html
Wir analysieren zunächst Ihre spezielle Situation, machen dann eine Projektplanung auch und insbesondere unter steuerlichen Gesichtspunkten (es kann eine Steuerbelastung des Verloserlöses von über 50 % entstehen!) und planen auch den "Worst Case" (schlechtesten Fall).
*********** ende der zitate ****************************************
wenn ihre beratung so aufgebaut ist, das sie den worst case kalkulieren, wozu sollte ich als hausveloser dann geld in die hand für ihre beratung nehmen. dann kann ich zur kalkulation einfach alle worst case szenarien addieren (strafgesetz, gebührengesetz, einkommensteuergesetz) und weiss schlussendlich, was ich im lospreis dafür ansetze.
wie sie selbst, so denke auch ich, es wär wohl zu einfach nur zu sagen, ich zitiere Pkt. 1 ist das einzigst derzeit massgebliche!
schöne pfingstgrüße aus bürmoos, elmar

