| abendblatt.de - Verlosung eines Harzer Hotels im Internet ist illegal - 14.11.09 |
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Göttingen. Hotel- oder Hausverlosungen im Internet sind in Deutschland illegal. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden (Aktenzeichen: 1 B 247/09). Die Richter wiesen in ihrer am Freitag veröffentlichten Eilentscheidung den Antrag einer Familie aus Sieber im Harz zurück, die ihr Drei-Sterne-Hotel verlosen wollte. Zuvor hatte das niedersächsische Innenministerium die Aktion untersagt und ein Zwangsgeld in Höhe von 150 000 Euro angedroht. Die Familie versucht nach Angaben der Tochter bereits seit mehreren Jahren vergeblich, ihr Hotel zu verkaufen. Der Grund: Die Eltern seien schwer krank, und sie selbst habe andere berufliche Pläne. Es fand sich jedoch kein ernsthafter Interessent für das Hotel, das einen Verkehrswert von 800 000 Euro hat. Darum fasste die Familie einen alternativen Plan: die Verlosung. Sie wollte knapp 10 000 Lose zum Preis von je 97 Euro verkaufen und den Gewinner per Losentscheid bestimmen. Gefunden auf www.abendblatt.de 14.11.09
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Kommentare
Der geschädigte Bürger (Versloser) hat Anspruch auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung (§823, 834 BGB iVm. 14 GG iVm. Art. 49 EU-Vertrag u.a.Vorschriften.
Der EuGH hat bereits entschieden, dass die Glücksspiele, somit die Verlosungen eine wirtschaftliche Aktivität darstellen, welche sowohl verfassungsmäßig (EU_Verfassung und nationale Verfassungen aller Mitgliedsländer) als auch von den europäischen Verträgen z.B. Binnenfreiheit, Freiheit des Dienstleistungsverkehrs etc. geschützt sind. Die EU-Kommission hat in Ihren Whitepaper (über Sport und Binnenmarktfreiheit) diesselbe Meinung vertreten.
Diese Entscheidungen der Deustchen Behörden grenzen schon fast am Unfug und setzen das Recht ausser Kraft. Erstens ist es heuchlerisch vor einer einzelnen privaten Verlosung einer Person eine Spielsucht herauf beschwören zu wollen, während die Millionen Werbegelder und Jackpots der staatlichen Lotterien die Spielsucht eindämmen oder kontrolieren helfen sollen.
Diese Entscheidungen haben nur eine Wirkung: die Lotto-Lobby vor Konkurrenz zu schützen. Zu lasten der Bürger und Konsumenten, weil kein Wettbewerb existiert. Der Verlust von Einnahmen seitens des Staates ist völlig abwegig und vom EuGH für irrelevant empfunden. Wenn der Staat unbedingt ei dieser rechtlich gesützten Aktivität verdienen will, soll er sie angemessen besteuern.
Sogar regeln soll und muss der Gesetzgeber sie, damit die Verloser keinen Unfug (schwarze Schaffe) betreiben, z.B. Vermögens-Berwertungskriterien, Verlosungsabläufe etc.; somit die Konsumenten und Bürger schützen.
Dem Betroffenen in obigen Urteil würde ich empfehlen:
1. Strafantrag in Österreich gegen alle zu stellen, wegen Verbots einer rechtmäßigen wirtschaftlichen Aktivität, die sowohl die EU-Verfassung, als auch die Österreichische Verfasung, und systemische Grundsätze der europäischen Einigung und europäischen Verträge (Binnenmarktfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Eigentumsschutz etc) verletzen. Das ist scheint mehr als ein offenkündiger Rechtsbruch, der keineswegs das öffentliche Interesse (Konsumenten und Steuereinnahmen), sondern nur die Lotto-Lobby und das Monopol des Staates aufrechterhalten und 2. Gleichzeitig wäre an eine Schadensersatzklage aus Amtshaftung in Betracht zu ziehen, weil hier offensichtlich ein rechtswidrig zugefügter Vermögensschaden des Verlosers vorliegt. Die Spielsucht als Vorwand, wovor jeder vernünftiger Mensch sich sorgen machen muss, ist anders zu begegnen, nicht mit den rechts-und verfassunsgswidrigen Represalien, die nur die existierenden "Glücksspiel-Baronen" schützt. Ausserdem war der Staat abwesend als die Immobilienspekulanten die Immobilienpreise aufgeblasen hatten. In der legalen Börse und mit Geldanlagen bei Banken haben die Menschen innerhalb einiger Monate knapp 4.000.000.000.000 (vier Billionen Euro) verloren. Jetzt soll die Öffentlichkeit von dem kleinen Verlsoser in Osterode gefährdet sein?
Wir Bürger, Richter und Beamten haben m.E. ungenügende (nahe bei Null) soziale Kompetenz. Wenn dazu auch noch eine solche Mißachtung der Gesetze stattfindet, dürfen wir uns nicht wundern, wenn mit diesem Rechtssystem und seiner Gerechtigkeit immer weniger (insbesondere junge) Menschen identifizieren und sukzessive immer weniger es für Wehrhaft halten.
Ich denke sogar, dass so ein Gesellschaftssystem, das 1/3 der Bevölkerung zur unüberwindbaren Armut -für Eltern und deren Kinder ja für mehrere Generationen, weil wer in das Loch der Arbeitlosigkeit gefallen ist nicht mehr daraus kommt- verurteilt hat, wäre doch ein Einsatz von 1 x 100 Euro im Jahr die einzige Hoffnung, aus dem Präkariat auszubrechen. Weil die 52 Wochen x 4,5 (234) Euro Lotto des Staates bis jetzt keine 100 Armen geholfen hat ihre Misere zu verlassen!
Ihr Europa Anwalt
filoxenialtd@yahoo.es
Anne