Spanien (13)
  • 99 € pro Los
  • 14.000 Lose
  • 1.386.000 € Verlosungswert
  • Details: Wohnfläche: 200 m2, Grundstück: 5.000 m2



Kommentare

avatar Monika Bogensberger
Das ist ja eine Traumvilla, in einer Gegend, wo wir schon mehrmals waren . Kann gar nicht verstehen, dass sich die jetzigen
Eigentümer von so einem tollen Haus mit Traumgarten trennen können....wenn auch das Grundstück etwas zu groß ist für uns...
Am liebsten würden wir uns in das nächste Flugzeug setzen und es besichtigen. Wir waren schon ca. 7 x auf Lanzarote und lieben
diese Insel. Werden uns sofort ein oder mehrere Lose kaufen.
Wür wünschen den Besitzern alle Gute für eine erfolgreiche Verlosung
Herzliche Grüße nach Nazaret
von Monika und Klaus aus Österreich
Monika und Klaus aus Österreich
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avatar johanna
Genau das, wovon ich als Fan von Lanzarote träume - habe mir sofort Lose gekauft. Leider ist die Verlosung erst im Februar nächstes Jahr.
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avatar Elke und Norbert
Eine tolle Traumvilla. Wir werden Lose kaufen. Würden gerne die Geodaten für Google Earth erhalten.
Zur Zeit auf Teneriffa in einem Mietapartment.
Wir waren im November noch auf Lanzarote.Eine Insel zum Wohlfühlen.
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avatar johanna
habe in einem anderen Forum gelesen, daß die Villa auf Lanzarote zwischen Nazaret und Tahiche liegen soll - dort sieht man bei Google mehrere Villen mit Swimmingpool
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avatar johanna
habe heute auf der Seite einen neuen Link gefunden: Lagebeschreibung und Karte --> dort findet man eine Google-Map mit Sicht auf das Haus.
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avatar andreas
Die Finca in Son Macia auf Mallorca hat nun auf der Homepage sensationelle Änderungen der AGB bekannt gegeben:

Die Hausverlosung Can Negre gibt bekannt, das nun folgende Änderungen gültig sind:
1) die Verlosung wird bis um den 31.12.2010 verlängert
2) sollte der Gewinner die Finca egal aus welchen Gründen nicht übernehmen wollen, bekommt er eine Barauszahlung von "1 Millionen Euro" - alle Steuern etc. übernehmen wir !
3) muss die Verlosung abgebrochen werden, weil nicht die Mindestloszahl verkauft wurde, wird der "TOPF" ausgespielt s. AGB
4) die Bearbeitungsgebühr wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben* s. AGB hierzu

Das ist eindeutig das attraktivste Angebot der ganzen Hausverloserszene!
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avatar nein
@andreas,
was hat Ihre Information mit dieser Verlosung zu tun?
Die Bedingungen der Finca werden alle paar Monate geändert.
Schreiben sie dies bei ihm aber nicht hier.
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avatar Peter B.
Kommentar von Enrique2009 (Herr Fabry) am 11.02.2010 bei Hausverlosungen biz:

Wenn jetzt ein Verloser ohne Gebühr verlost, ist krank oder aber er plant was anderes.

Da kann ich nur hoffen, dass Herr Fabry noch gesund ist.
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avatar andreas
Ja er ist sehr gesund, er hat geniale Bedingungen geschaffen. Es wird nämlich auf jeden Fall verlost. Wenn nicht genug Lose verkauft werden, wird einfach der Topf ausgespielt (nach Abzug der Kosten!) Daher kann Enrique jetzt auf jede Bearbeitungsgebühr verzichten. Großes Lob an die geniale Idee!
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avatar andreas
Ja er ist sehr gesund, er hat geniale Bedingungen geschaffen. Es wird nämlich auf jeden Fall verlost. Wenn nicht genug Lose verkauft werden, wird einfach der Topf ausgespielt (nach Abzug der Kosten!) Daher kann Enrique jetzt auf jede Bearbeitungsgebühr verzichten. Großes Lob an die geniale Idee!
Die Bedingungen wurden übrigens bei der letzten Verlängerung verändert. Diese bleiben nun zu 100% bestehen, denn sie sind einfach fantastisch! Wer da kein Los kauft, ist selber schuld!
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avatar Amont
Bei dieser Verlosung fällt sofort auf, daß nicht der übliche Weg einer Verlosung via Österreich gewählt wurde, sondern einer rein spanischen Lösung der Vorzug gegeben wurde. Daß hierbei der spanische Gesetzgeber strengere Anforderungen an die Verloser stellt als der österreichische ist mir klar. Hieraus könnten unter Umständen den Loskäufern Vorteile erwachsen.

Hat sich schon einmal jemand eingehender mit den Unterschieden befasst und wenn ja, wie ist die hiesige Verlosung hierbei zu bewerten?
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avatar johanna
da es die erste in Spanien genehmigte Verlosung ist, hat noch keiner damit Erfahrungen, aber es ist auf jeden Fall dann eine ernst gemeinte Verlosung, denn Spanien kassiert kräftig im voraus. Der Unterschied ist wohl, daß man vor der Unterschrift beim Notar Resident in Spanien werden muß. Das heißt, ich wandere aus und lebe dann ofiziell in Spanien. Durch die Residencia hat man aber auch Vorsteile z.B. geringere Bankgebüren, Ratenkäufe sind möglich und ähnliches. Hat man in Deutschland ebenfalls Einkünfte, muß man sich das Doppelbesteuerungsabkommen anschaun.
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avatar Amont
An Johanna:
Danke für diese Info!
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avatar MaMi
Kann mir jemand sagen
a) was das hier in Zahlen heisst: Die Eigentümer verpflichten sich, alle anfallenden Steuern im Zusammenhang mit der Verlosung und der Übertragung der Immobilien zu tragen, ausser den persönlichen Steuern des Gewinners, dessen Verpflichtung die IRPF bzw. IRNR ist.
b) wie dieser Punkt zu verstehen ist: 8. Nach der Registrierung kann jeder Mitspieler so viele Lose kaufen wie er möchte, die Lose haben eine Gültigkeit von einem Jahr, ab dem Moment des Geldeingangs im angegebenen Konto.

Punkt b) würde für mich bedeuten, dass ich mir heute ein lose bestelle und wenn ich es dann am 10.6.2010 bezahle, dieses Los bis zum 09.06.2011 gültig ist - also anschließend verfällt.
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avatar johanna
Die Verlosung findet ja schon im Februar 2011 statt, darum darf das Los danach ruhig verfallen.Auf der HP zu lesen: Der Verkauf läuft bis zum 14. Februar 2011 oder bis alle 14.000 Lose vergeben sind, maximal aber 1 Jahr. Genemigt wurde diese am 15.02.2010.

Das mit den Steuern bedeutet, daß alles was mit der Verlosung zusammenhängt bezahlt wird. Nicht aber die Steuern, welche anschließend entstehen, weil die ja persönlich dem Gewinner gehören z.B. Grundsteuer nach 3 Jahren, Müllabfuhr, Einkommensteuer u.a. Auf der HP steht: Grundsteuer inklusive Müllentsorgung ca. 300 €/ Jahr

Ich denke die Kosten der Eintragung der Residencia muß der Gewinner auch selbst zahlen. Kann aber nicht so teuer sein.

auch auf der HP zu lesen:
Welche weiteren Kosten habe ich, wenn ich Gewinne?
Keine, der Gewinn beinhaltet:
Traumhaus incl. Einrichtung, 3 Jahre Grundsteuer, Anwalts-/ Notarkosten, Grundbucheintragung.
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avatar johanna
im Internet gefunden:
IRPF = Einkommensteuer für Ansässige
IRNR = Einkommensteuer für Nichtansässige
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avatar Rosa
Wie sieht es eigentlich bei diesem tollen Objekt mit Telefon und Internetanschluß (wenn ja wie schnell) aus?
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avatar johanna
Unter Fragen und Antworten ganz unten steht: Basistelefon mit Internet: 39 €/ Monat
Mein Bruder lebt schon lange dort und hat schon seit Jahren Internet --> in Spanien und auch auf den Kanaren gibt es da keine Unterschiede zu Deutschland (außer die Anbierter heißen anders und sind andere). Wenn der vorhandene Anschluß nicht ausreicht, besorgt man sich eben was anderes. Man muß den Anschluß sowieso auf den eigenen Namen ummelden.
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avatar Winfried
Ich vermute einmal, dass das "Resident werden" steuerliche Gründe beim Erwerb hat. Was kostet die Übertragung mehr, wenn man kein Resident werden kann? Ggf. sollte diese Möglichkeit in den Bedingungen aufgenommen werden. 14.000 Lose an Auswanderer zu verkaufen ist für mich utopisch.
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avatar johanna
Unter Verlosungsbedingungen steht: Der Verkauf der Lose wird ausschliesslich auf der Webseite www.inmosorteo.com angeboten. Die Verlosung hat nationalen Charakter und bei Gewinn/Übertragung ist die spanische Residencia notwendig, das ist für EU Mitglieder sehr einfach und schnell zu beantragen, wir sind Ihnen dabei behilflich.

Es kaufen hier also nicht nur Auswanderer aus der ganzen Welt sondern auch Spanier. Es ist ein tolles Anwesen, wo viele von träumen. Also ich gebe die Hoffnung nicht auf und finde es auch nicht unrealistisch. Natürlich möchte ich auch der Gewinner sein.
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avatar johanna
Gerade im Internet über in Spanien genehmigte Verlosungen gefunden: http://www.bellevue.de/de/laender/824/Hausverlosung+-+Der+Preis+ist+hei%DF

.... Egal wie viele Lose verkauft werden, der Veranstalter ist verpflichtet, das Haus auch unter wenigen Teilnehmern zu verlosen. Rückabwicklungen gibt es nicht. ...

Also kaufen - es kann nichts schief gehen - die Verlosung findet auf jeden Fall statt.
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avatar Marlene
In den AGB steht verbindlich, dass die Verlosung am 14.2. 2011 stattfindet.
Aber unter dem Menüpunkt „Häufig gestellte Fragen“ ist Folgendes zu lesen:
Wie lange läuft der Verkauf?
Der Verkauf läuft bis zum 14. Februar 2011 oder bis alle 14.000 Lose vergeben sind, maximal aber 1 Jahr.

Wann findet die Verlosung statt?
Die Verlosung findet gemäß der Bestimmungen der Notariatsordnung in der geltenden Fassung unter der Aufsicht eines Notars innerhalb von 4 Wochen statt, sobald alle Lose vergeben sind.
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avatar johanna
ja, anders ausgedrückt --> spätestens am 14.2.2011 plus höchstens noch 4 Wochen oder schon vorher, wenn alle Lose verkauft sind, findet die Verlosung statt. Also ist die Verlosung garantiert!
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avatar Tom Niqua
In Punkt 6 der Verlosngsbedingungen steht:
Der Verkauf der Lose wird ausschliesslich auf der Webseite www.inmosorteo.com angeboten. Die Verlosung hat nationalen Charakter und bei Gewinn/Übertragung ist die spanische Residencia notwendig, das ist für EU Mitglieder sehr einfach und schnell zu beantragen, wir sind Ihnen dabei behilflich

Ich versteh nicht warum man seinen festen Dauerwohnsitz in Spanien nehmen muss und warum es sogar zur Bedingung für die Übertragung gemacht wird. Mal Urlaub auf Lanzarote machen ist ja in Ordnung. Gern auch 2 oder 3 mal im Jahr, aber den Dauerwohnsitz dort nehmen? Das kommt doch für die wenigsten in Frage.

Meinen Job könnte ich beim gewinn dieses Hauses leider nicht aufgeben. Schnell verkaufen um die Steuer zu bezahlen geht auch nicht, sonst wäre es ja nicht zur Verlosung gekommen. Schade, sonst gefällt mir das Haus echt gut, aber ich bin nun mal kein Lanzaroter.
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avatar johanna
es ist eine in Spanien genehmigte Verlosung und muß darum auch nach diesen Richtlinien ausgeführt werden. Steuern werden vom jetzigen Eigentümer über die Lose bezahlt. Natürlich kann man das Haus danach wieder verkaufen. Es werden bestimmt mehr als 99,- Euro dabei herauskommen. Die Anmeldung der Residenzia kostet so in etwa 5,- Euro --> also kein großer Akt. Wenn man dann nach 1-2 Monate wieder nach Deutschland zieht, wer will das verbieten?
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avatar Tom Niqua
Ich red ja nicht von der Anmeldung der Residencia sondern von der Versteuerung des Einkommens, also dem Hausgewinn. In Spanien sind leider nur die Gewinne der staatlichen Lotterie steuerfrei. Alle anderen Gewinne sind wie in der Schweiz auch voll als Einkommen zu versteuern. Deshalb meine Überlegung, dass der Gewinner das Haus halt schnell verkaufen müsste. Oder sein Sparstrumpf ist so gut gefüllt, dass er die Steuer so bezahlt.
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avatar Rosenrot
Also ich gehe davon aus, das der Verloser diese Steuer übernimmt - da es ja eine vom spanischen Staat genehmigte Verlosung ist.
Ausserdem steht unter "Häufig gestellte Fragen":

Welche weiteren Kosten habe ich, wenn ich Gewinne?

Keine, der Gewinn beinhaltet:
Traumhaus incl. Einrichtung, 3 Jahre Grundsteuer, Anwalts-/ Notarkosten, Grundbucheintragung.

Ich denke das ist mal wieder eine vernünftige Verlosung
Übrigens hatte ich mich gerade eingeloggt: mein erstes Los ist noch nicht eingebucht (bestellt und online per Überweisung bezahlt am 01.07.2010) - mal sehen.
Hinweis zur Zahlung per CreditCard:
Kreditkarten Zahlungen wickelt diese Also ich gehe davon aus, das der Verloser diese Steuer übernimmt - da es ja eine vom spanischen Staat genehmigte Verlosung ist.

Ausserdem steht unter "Häufig gestellte Fragen":

Welche weiteren Kosten habe ich, wenn ich Gewinne?
- Keine, der Gewinn beinhaltet:
- Traumhaus incl. Einrichtung, 3 Jahre Grundsteuer, Anwalts-/ Notarkosten, Grundbucheintragung.

Und wenn da steht "keine" - dann wird es schon so sein - ich mache bei jeder Verlosung die ich mitmache einen kompletten PDF-Ausdruck.

Ich denke das ist mal wieder eine vernünftige Verlosung die sicher Erfolg haben wird.
Übrigens hatte ich mich gerade eingeloggt: mein erstes Los ist noch nicht eingebucht (bestellt und online per Überweisung bezahlt am 01.07.2010) - mal sehen.

Hinweis zur Zahlung per CreditCard:
Kreditkarten Zahlungen wickelt diese United-Transfer (.com) Firma ab.
Wie man bei der "Villa in Bagnols (Côte d’Azur, Frankreich)" in den Kommentaren nachlesen kann, ist das Bezahlen mit Kreditkarte bei diesem Clearing Unternehmen nicht sehr zu empfehlen.

Besser ist es sicher das Los per Überweisung zu bezahlen, zu Mal heutzutage keine Bankgebühren bei einer innereuropäischen Überweisung mehr fällig sind.United-Transfer (.com) Firma ab.
Wie man bei
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avatar johanna
also mein Los habe ich per Überweisung bezahlt. Nach 4 Tagen war dann mein Los im Loginbereich eingetragen. Läuft alles ganz reibungslos.
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avatar johanna
tja da muß ich mal einen Steuerberater fragen. Wenn ich das Haus gewinne, habe ich aber auch einen schuldenfreien Wertgegenstand, wo ich dann eine Hypothek aufnehmen könnte. Wird wohl nicht so schlimm werden!!!

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avatar johanna
gerade im Internet gefunden: http://www.justlanded.com/deutsch/Spanien/Artikel/Finanzen/Die-spanische-Einkommensteuer
.... Das LIRPF stellt in Art. 7 gewisse Einkünfte frei, wie etwa Abfindungen bei Entlassung und gewisse Entschädigungen oder Gewinne von amtlich zugelassenen Glücks­spielen. ....
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avatar RosenRot
Sorry für den obigen Post - aber manches mal ist das System hier überfordert - hier noch mal was ich sagen wollte:

Also ich gehe davon aus, das der Verloser diese Steuer übernimmt - da es ja eine vom spanischen Staat genehmigte Verlosung ist.

Ausserdem steht unter "Häufig gestellte Fragen":
Welche weiteren Kosten habe ich, wenn ich Gewinne?
- Keine, der Gewinn beinhaltet:
- Traumhaus incl. Einrichtung, 3 Jahre Grundsteuer, Anwalts-/ Notarkosten, Grundbucheintragung.

Und wenn da steht "keine" - dann wird es schon so sein - ich mache bei jeder Verlosung die ich mitmache einen kompletten PDF-Ausdruck.

Ich denke das ist mal wieder eine vernünftige Verlosung die sicher Erfolg haben wird.
Übrigens hatte ich mich gerade eingeloggt: mein erstes Los ist noch nicht eingebucht (bestellt und online per Überweisung bezahlt am 01.07.2010) - mal sehen.

Hinweis zur Zahlung per CreditCard:
Kreditkarten Zahlungen wickelt diese United-Transfer (.com) Firma ab.
Wie man bei der "Villa in Bagnols (Côte d’Azur, Frankreich)" in den Kommentaren nachlesen kann, ist das Bezahlen mit Kreditkarte bei diesem Clearing Unternehmen nicht sehr zu empfehlen.

Besser ist es sicher das Los per Überweisung zu bezahlen, zu Mal heutzutage keine Bankgebühren bei einer innereuropäischen Überweisung mehr fällig sind.
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avatar Tom Niqua
In einem Hausverlosungsportal zu Verlosungen nach spanischem Recht gefunden:

Der „glückliche“ Gewinner muss für die Immobilie, wie für ein normales Einkommen, Steuern bezahlen.
Je nach persönlichem Einkommenssteuersatz kann da eine unleistbare Summe zusammenkommen!

Quelle: http://www.hausverlosungen.biz/search/spanien/P3.html

Also da kommt auf den Gewinner schon eine saftige Steuerforderung zu. Laut Verlsoungsbedingungen muss man ja Resident in Spanien werden also seinen Hauptwohnsitz dahin verlegen. Wahrscheinlich steht das mit dieser Steuererhebung in Zusammenhang. Nur woher soll man als Normalverdiener so einen Batzen Geld hernehmen. Da wird ja immerhin der ganze Hauspreis als Einkommen besteuert!

Naja, ich hab jedenfalls nicht so viel im Sparstrumpf. Höchstens eine Hypothek aufnehmen, wenn das so schnell geht und in der Höhe?
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avatar johanna
hopla, das hat mich jetzt aber doch erst einmal sehr verunsichert. Klar, wer kann schon so einfach ~ 50.000,- Euro Steuern bezahlen, so als kleiner Normalverdiener. Ich habe mich nun also weiter im Internet umgesehen. Hier liest man viel und nicht alles ist auch gleich richtig. Habe nun folgendes gefunden:

Der zugrunde gelegte Immobilienwert ist nicht der Wert der Schätzung, sondern der – i.d.R. deutlich niedrigere - Katasterwert. Davon werden 2% Steuern fällig - zu zahlen von Nicht-Residenten und auch Residenten.
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avatar Tom Niqua
Ja habe ich auch gelesen. Das gilt aber leider nur für den normalen Kauf also für die Übertragung alleine. Und soweit ich das verstehe trägt diese Steuer ausserdem der Verloser.

Unabhängig davon wird aber der GEWINN für den Gewinner als Einkommen steuerpflichtig. Und genau diese Steuerpflicht auf das Einkommen (IRPF bzw. IRNR) schliesst der Verloser in Punkt 11 der Verlosungsbedingungen ausdrücklich aus. Naja, der wird schon wissen warum. Der Gewinn wäre in diesem Fall auch nicht der Katasterwert sondern der normale Immobilienwert, wahrscheinlich nach dem Wertgutachten. Also mal rechnen:
Wert der Immobilie nach Gutachten: 641.126,68 Euro
Spitzensteuersatz in Spanien für Einkommensteuer IRPF: 43% (Stand 2009)
Steuerbelastung des Gewinners: 275.684,47 Euro

Bei der Gibler-Verlosung des Stadthauses auf Mallorca wurde österreichisches Recht angewendet. Und der Gewinner blieb steuerfrei. Hier handelt es sich aber um die erste Verlosung mit Zulassung in Spanien. Die richtet sich nur nach spanischem Recht. Jetzt wird mir auch der Sinn der Verlosungsbedingungen hier erst richtig klar. Wörtlich nach Punkt 11:

"Die Eigentümer verpflichten sich, alle anfallenden Steuern im Zusammenhang mit der Verlosung und der Übertragung der Immobilien zu tragen, ausser den persönlichen Steuern des Gewinners, dessen Verpflichtung die IRPF bzw. IRNR ist."

Es heisst hier also nicht einfach dass der Verloser alle Steuern für den Gewinner übernimmt, die mit dem Gewinn zusammenhängen. Er schliesst ausdrücklich die Übernahme der Steuer auf das Einkommen (IRPF bzw. IRNR) aus.

O.K. Das bedeutet dann: verglichen mit anderen Verlosungen (nach österreichischem Recht) bekommt hier der Gewinner ein Haus abzüglich 43% Einkommensteuer darauf, bleiben also 57% des Hauswerts (nach Gutachten). Dann muss der Gewinner eben zügig verkaufen und schauen dass er beim spanischen Finanzamt am Ende nur 43% auf den Verkaufserlös bezahlt. Der wird wahrscheinlich etwas unter dem Wert laut Gutachten liegen.
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avatar Gunther
Diese Steuern übernimmt aber normalerweise der Verloser. Bei Familie Fabry auf Mallorca ist es jedenfalls so. Da hat der Gewinner nichts zu bezahlen. Das hat mir auch die Treuhänderin bestätigt. Warum hier der Verloser das nicht macht, weiß ich nicht ?
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avatar anna
Fabry’s haben ihren Hauptwohnsitz in Österreich und verlosen wie die Giblers nach österreichischem Recht.
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avatar Anneliese Schlieder
Genau, und weil er sonst in den RUIN getrieben würde! ist doch logisch!

Das ist ja das miese Risiko bei so einer Hausverlosung. Genau an dieser Steuer hakt es nämlich. Es ist ein enormer Druck auf den Verloser , und das kann nur nach hinten losgehen (in den meisten Fällen jedenfalls). Deswegen haben die Betreiber des Tesla Cabrios auch anders geplant und das mit Erfolg, denn deren Verlosung kann deswegen schon mal nicht abgebrochen werden.
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avatar Pat
Einfach Verloser fragen !
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avatar Tom Niqua
Das ist keine Steuer, die der Verloser übernehmen kann, weil es sich um die persönliche Einkommensteuer des Gewinners handelt. Je nach sonstigem in Spanien zu versteuerndem Einkommen kommt dann eben noch der Hausgewinn dazu. Diese Steuer beträgt mindestens 43% vom Hausgewinn plus sonstige Einkünfte, wenn man wie die Verlosungsbedingungen vorsehen seinen Wohnsitz in Spanien nimmt. Also wie oben schon berechnet mindestens 275.684,47 Euro. Naja, das wird ja erst nach der Jahressteuererklärung und dem anschliessenden Bescheid fällig. Da hätte man also etwa ein Jahr Zeit das Haus zu verkaufen und aus dem Erlös die Steuer zu bezahlen. Oder man zahlt aus eigener Tasche und behält die Immobilie. Ich würd wohl eher verkaufen.

Der Verloser hat jedenfalls explizit die Übernahme dieser Einkommensteuer ausgeschlossen (s. Punkt 11 Verlosungsbedingungen). Bei der Gibler-Verlosung fiel diese Einkommensteuer auf den Hausgewinn beim Gewinner nicht an. Grund: die Gibler-Verlosung des Hauses in Mallorca wurde nicht nach spanischem Recht abgewickelt, sondern über einen österreichischen Notar nach österreichischem Recht. In Österreich sind aber Gewinne nicht steuerbar, auch nicht die aus in Österreich genehmigten Hausverlosungen. In Spanien sind nur Gewinne der staatlichen Lotterie von der Einkommensteuer ausgenommen. Hausverlosungen geniessen dieses Privileg leider nicht.
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avatar johanna
der Gewinn beim Verkauf des Hauses muß ja auch als Einkommen versteuert werden, also erst der Gewinn des Hauses versteuern und dann den Verkaufserlös. Na wenn ich soviel Geld für Vater Staat übrig hätte, würde ich nicht nach Hausverlosungen schauen. Für 250.000 kann ich mir eine Luxus-Ferienwohnung kaufen, wenn ich das Geld hätte. Auch eine Hypothek muß zurückbezahlt werden. Da ist der Verlust meiner gezahlten Lose sicher eher zu verkraften. Schade, hätte gerne das Haus gewonnen. Ich werde aber gleich mal eine Mail an den Verloser senden. Die kennen sich sicher besser mit dem spanischen Recht aus.
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avatar johanna
auf meine Mail vom 6.Juli wegen der hohen Steuern von über 250.000,- Euro haben die Eigentümer Herr Vogel und Frau Schwab bis heute nicht geantwortet. Andere Mails wurden bisher immer innerhalb von 1 Tag beantwortet. Schade. Das Haus ist ein Traum.
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avatar Tom Niqua
Das Haus wäre auf jeden Fall ein Traum, ja wenn es denn nach österreichischem Recht verlost würde, also frei von Einkommensteuer auf Gewinne. Aber so, nach spanischem Recht? Da bin ich mir nicht mehr ganz so sicher, ob sich die Sache für den Gewinner wirklich noch als Traum darstellt oder schon zum finanziellen Risiko gerät. Also mal nachrechnen.

Ein Bekannter, der sich mit spanischen Immobilienbewertungen auskennt, meint daß der Gewinner bei einem Verkauf des Hauses derzeit deutlich weniger als den im Gutachten angegebenen Hauswert von 641.126,68 Euro erzielen würde. Er wollte sich nicht festlegen, sprach aber davon, daß er regelmässig einen Abschlag von 30% auf die attestierten Schätzwerte vornimmt, um überhaupt zu einer vernünftigen Preisbasis zu gelangen. Da käme man hier auf einen realistischeren Hauswert von etwa 449.000 Euro, was ja auch nicht zu verachten ist. Nehmen wir also an, der Gewinner verkauft gleich wieder zu diesem Preis und zahlt darauf dann die spanische Einkommensteuer in Höhe von 43% (Spitzensteuersatz) macht: 193.000 Euro. Immer vorausgesetzt, der Gewinner ist in der Lage, das Haus zügig zu veräußern, und das Finanzamt besteuert nicht nach dem Hauswert laut Gutachten, sondern nach dem tatsächlich erlösten Hauspreis. Der Haken bei dieser Sache: Die jetzigen Eigentümer hätten sicher schon längst verkauft und würden nicht die Strapazen einer Hausverlosung auf sich nehmen, wenn der Immobilienmarkt mitspielen würde. Tut er aber schon seit mehreren Jahren nicht mehr und es ist auch keine echte Besserung in Sicht. Ein schneller Verkauf dürfte sich für den Gewinner also schwierig gestalten.

Möchte der Gewinner das Haus behalten oder gelingt es ihm einfach nicht das Haus zu verkaufen, so muss er ganz schön tief in die eigene Tasche greifen und die vollen 43% spanische Einkommensteuer auf den Schätzwert 641.126,68 Euro entrichten, macht: 275.684,47 Euro. Diese Steuer würde mit dem Steuerbescheid auf die Steuererklärung des Gewinnjahres fällig, also bei Verlosung und Gewinn im Jahr 2011, regelmässig erst mit Bescheid im Jahr 2012. Es bliebe also eine gewisse Galgenfrist, um diesen recht hohen Betrag flüssig zu machen, entweder aus eigenen Mitteln oder durch ein Hypotheken-Darlehen. Aber irgendwie wäre da dann die Gewinnfreude doch etwas verwässert. Ob der Gewinner dann an seinem Haus noch so viel Spass hat?
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avatar johanna
tja, und wenn man dann liest, daß die Banken nicht mehr so leicht finanzieren, selbst wenn Sie 50% an Eigenmittel mitbringen - und der Gewinner bereits ein gewisses Alter erreicht hat - eine nicht so hohe Rente erwartet - oder eben nur ein normales Einkommen hat - wegen den Umzug nach Lanzarote ggf. gar keinen Job mehr hat - und und und und - dann sitzt er schon ganz schön in der Tinte.
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avatar Petra
Meines Wissens wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer auch in Spanien (wie auch in Deutschland) ein gewisser Freibetrag zur Anwendung kommen, ebenfalls ist der Steuersatz (wie auch in Deutschland) gestaffelt nach der Höhe des Einkommens, also lieber einen Steuerberater (Gestor) fragen. Ganz klar das der Verloser zu der Höhe der Einkommensteuer nichts sagen kann da diese ja ganz individuell ist, aber der Fiskus hat sich in jedem Fall eine Vorauszahlung von 18% vom Verloser geholt und wird dann die EST.mit der Erklärung 2011 in 2012 neu berechnen, falls noch Einkommen in Spanien als Resident dazu kommt. Ich habe bereits Lose gekauft, denn ich glaube nicht das der Staat daran interssiert ist jeden Haus- oder Wohnungsbesitzer mit der Fälligkeit von horenden Steuerbeträgen zu ruinieren. Wir kennen das doch alle, auch eine Steuerpflicht bedeutet noch lange nicht das man auch Steuern zahlen muß. Für die Steuererklärung holt man sich dann den Fachmann/frau. Ich freue mich darauf dieses Haus zu gewinnen.
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avatar Tom Niqua
Die vom Verloser bereits geleisteten Steuerzahlungen oder noch zu entrichtenden Steuerzahlungen haben nicht das geringste mit der vom Gewinner geschuldeten Einkommensteuer zu tun. Der Gewinner hat unabhängig von allen anderen im Rahmen der Hausverlosung anfallenden Steuerarten seine persönliche Einkommensteuer zu entrichten. Gewinnzuwendungen der in Spanien gesetzlich geregelten staatlichen Lotteriegesellschaften werden nicht besteuert. Gewinne aus Hausverlosungen nach SPANISCHEM RECHT geniessen dieses Privileg nicht und unterliegen der vollen Einkommensbesteuerung.
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avatar Joerg
das stimmt grundsätzlich, es gibt aber Möglichkeiten das keine Einkommensteuer fällig wird, ist alles eine Frage wie es dargestellt wird, bzw. wie und in welcher Form die Liegenschaft übergeben wird.
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avatar johanna
Hallo Jörg, welche Möglichkeiten wären das denn? Ich würde gerne wieder hoffen, das Haus zu gewinnen und darin auch wohnen zu können. Denn der große Aufwand, das schöne HAUS verkaufen zu müssen, obwohl ich es lieber behalten möchte, will ich mir ersparen.
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avatar Joerg
hallo Johanna, ich möchte hier keinen Sturm entfachen, aber ich weiß von einigen - leider wenigen Verlosern, die sich dazu Gedanken gemacht haben und auch die richtigen Lösungen haben. Jeder Steuerberater (Gestor) weiß wie es geht, den Verloser kostet es nichts aber für uns Käufer ist es perfekt.
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avatar johanna
also gut, wenn ich dann das Haus gewinne, werde ich dich darauf noch einmal ansprechen.
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avatar Pat
Und auch nicht vergessen:

Einkommenssteuer zahlt man im allgemeinen 1,5 Jahre später. Ist die Verlosung z.B. 2011, dann setzt man den Gewinn 2012 in die Steuererklärung betreffend 2011. Eingie Monate später bekommt man einen Zahlungsbescheid (wohl vor Ende 2012 und dann hat noch einige Monate bis zum zahlen. Man kann auch anfragen/bitten, in Raten zu zahlen, denn die Steuerverwaltung will das Geld, nicht umbedingt den Ruin des Steuerpflichtigen. Denn der Ruin ist meistens kein Geschäft für die Steuerverwaltung. Wichtig nur: immer mit denen reden.

Man hat also nach dem Gewinn 2 Jahre Zeit das Haus zu verkaufen. Es geht also nur darum ob man das innerhalb von 2 Jahren schaft. Wohl möglich !
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avatar Tom Niqua
Hallo Joerg,
also wenn jemand wirklich einen legalen Weg fände, die beschriebene Steuerpflicht auf Gewinneinkünfte in Spanien zu umgehen, so könnte er in der entsprechenden rechtlichen Beratung ein Vermögen verdienen. Mir ist solch ein Weg nicht bekannt und ich beschäftige mich berufsbedingt schon einige Jahre mit dieser Thematik. Von einer Besteuerung sind einzig Gewinne staatlicher spanischer Lotterien ausgenommen. Andere Ausnahmen gibt es nach derzeitiger Gesetzeslage in Spanien nicht. Es ist nicht auszuschliessen, daß es hier irgendwann einmal für Gewinner privater Verlosungen zu einer günstigeren Lösung kommt. Derzeit ist mir aber keine entsprechende Gesetzesvorlage bekannt.

Es ist im Rahmen von Hausverlosungen übrigens ein spezielles Problem, das meines Wissens nach zum aller ersten Mal auftaucht. Alle anderen Hausverlosungen haben bisher die Verlosung nach spanischem Recht gemieden. Selbst spanische Immobilien, wie z.B. das Stadthaus der Familie Gibler in Palma de Mallorca, wurden bisher immer nach österreichischem Recht verlost. Da man in Österreich Gewinne nicht zu den steuerbaren Einkünften zählt, entfällt bei den in Österreich abgewickelten Verlosungen auf elegante Weise die Besteuerung des Vermögensanfalls als Einkommen des Gewinners. Bei der Villa-Verlosung auf Lanzarote hat man nun erstmals eine Verlosung strikt nach spanischem Recht gewählt, mit allen Konsequenzen.

Der unbestreitbare Vorteil für den Verloser besteht darin, daß er direkt spanische Loskäufer ansprechen kann und in dieser Käufergruppe mit dem Gütesiegel einer in Spanien amtlich zugelassenen und registrierten Verlosung werben kann. Diese Käufergruppe ist i.d.R. ohnehin unbeschränkt in Spanien steuerpflichtig, so daß die Wahl spanischen Verlosungsrechts für sie keinen unmittelbaren Nachteil darstellt, denn ein in Spanien Steuerpflichtiger müsste auch auf den Gewinn einer Hausverlosung nach österreichischem Recht die spanische Einkommensteuer entrichten.

Wie sieht es mit nichtspanischen Loskäufern aus? Bei dieser ersten Hausverlosung nach spanischem Recht unterliegen auch alle außerhalb Spaniens unbeschränkt Steuerpflichtige der spanischen Einkommensteuer. Grund ist das Belegenheitsprinzip. Der Übergang am Eigentum der Immobilie wird nämlich vollständig in Spanien vollzogen, wodurch auch die spanische Besteuerung Vorrang geniest. Es liegt nahe anzunehmen, daß aus diesem Grund in den Verlosungsbedingungen vorgesehen ist, daß der Gewinner seinen Steuersitz auch in Spanien nimmt. Auf diese Weise ist jedweder Versuch der Steuerumgehung von vornherein unterbunden. In diesem Zusammenhang ebenfalls bemerkenswert ist Punkt 11 der Verlosungsbedingungen, in dem explizit ausgeschlossen wird, daß der Verloser für die Einkommensteuer (IRPF bzw. IRNR) auf den Hausgewinn des Gewinners aufkommt. Die Verklausulierung dieser Verlosungsbedingung halte ich nicht gerade für "verbraucherfreundlich". Offenbar besteht seitens des Verlosers kein großes Interesse diesen problematischen rechtlichen Zusammenhang deutlich zu machen. Schließlich würde dies alle nichtspanischen Loskäufer abschrecken.

Um die Einkommensteuer in Höhe von etwa 250.000 bis 275.000 Euro, wie weiter oben schon berechnet, wird der Gewinner nach derzeitigem Stand leider nicht herumkommen. Nun, Steuern müssen wir ja (fast) alle zahlen, insofern wird das für den "armen" Gewinner noch ein gewisser Trost sein. Wenn man bedenkt, daß die Immobilie schon recht groß ist, einigen Unterhalt kostet und dann auch noch die spanische Steuerpflicht mit sich bringt, dürfte ein normaler Gewinner wohl eher dazu tendieren, die Villa so schnell als möglich zu verkaufen. Gelänge das zeitnah, könnte man direkt mit dem Erlös die Steuerschuld begleichen und den Rest ganz nach eigenen Vorlieben verwenden. Ansonsten bliebe nur der Rückgriff auf Eigenkapital oder auf Fremdkapital in Form eines Hypotheken-Darlehens. Ob das in der aktuell angespannten Lage des spanischen Immobilienmarkts aber alles so einfach ist?

Ein Bekannter, der mich auf diese Verlosung erst aufmerksam gemacht hat, meinte, daß es der Gewinner schwer haben wird, das Haus zu einem guten Preis zu verkaufen. Das Objekt ist am lokalen Immobilienmarkt auf Lanzarote schließlich hinlänglich als Verlosungsobjekt bekannt. Für Objekte dieser Größe gibt es nur eine Handvoll potenter Interessenten. Was der Gewinner an Einkommensteuer auf den Hausgewinn an das spanische Finanzamt zu bezahlen hat, wird dann auch jedem Kaufinteressenten klar sein, spätestens nach dieser Diskussion hier. Ein Kaufinteressent, der merkt, daß dem Gewinner die Zeit unter den Nägeln brennt, wird einfach ganz tief stapeln und ein Angebot in Höhe der Steuerschuld plus einem Aufschlag von vielleicht 20% bis 30% abgeben. Sollte der Gewinner keine anderen Mittel zur Begleichung der Steuerschuld von etwa einer Viertel Million Euro auftreiben können, so wird er verkaufen, selbst zum Schleuderpreis.
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avatar johanna
Hallo alle zusammen,

InmoSorteo hat sich nun auf meine eMail gemeldet und wird sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung setzen und beraten lassen. Waren wohl in Urlaub.

Sie schreiben u.a.:

soweit uns bekannt ist sind die Los oder Lotterie Gewinne auch hier steuerfrei, wenn Sie in Resident sind unterliegen Sie natürlich der Einkommensteuerpflicht IRPF in Spanien, diese bezieht sich nach unserem Wissen aber nur auf Ihr hier erzieltes Einkommen, nicht aber auf Los oder Lotterie Gewinne.

-- also werden wir sicher in Kürze mehr wissen ...
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avatar Tom Niqua
Hallo Johanna und alle anderen,

die Materie ist leider komplex. Steuerrecht ist ja in Österreich bzw. Deutschland alleine schon eine sehr unangenehme Angelegenheit, kaum überschaubar und Quelle unendlichen Ärgers. Wenn dann aber noch spanisches Steuerrecht, Immobilienrecht und Glückspielrecht hinzukommt sowie internationale Abkommen zur Abgrenzung des nationalen Rechts, dann wird es für jeden Laien aussichtslos. Und für die meisten Experten übrigens auch.

Deshalb hier nochmal kurz zusammengefasst:

1. Diese Hausverlosung ist die erste nach spanischem Recht.
2. Entgegen den Verlosungen nach österreichischem Recht zählt bei Verlosungen nach spanischem Recht der Hauswert als Einkommen des Gewinners.
3. Auf dieses Einkommen wird eine Steuerschuld im Rahmen der Einkommensteuer sowohl für Steuerinländer als auch für Steuerausländer ermittelt (IRPF bzw. IRNR). Grundlage ist das Belegenheitsprinzip.
4. Diese Einkommensteuer auf den Hausgewinn wird ca. eine Viertel Million Euro betragen.
5. Die Steuerschuld des Gewinners wird vom Verloser NICHT übernommen (s. Punkt 11 der Verlosungsbedingungen).
6. Die anderen Steuerarten, die unmittelbar mit der Verlosung und Übertragung zusammenhängen, werden vom Verloser getragen.

Hier ein Link zu einem anderen Hausverlosungsforum, in dem kurz auf diese Thematik verwiesen wird:
http://www.hausverlosungen.biz/archives/45-Hausverlosungen-in-Spanien..html

Und hier ein Link zu einem wirklich empfehlenswerten und verständlich geschriebenen Kurzgutachten zur hier behandelten Rechtsthematik:
http://www.lutzminkner.com/pdf/Hausverlosung.pdf

An Johanna:
Ich habe gesehen, daß Du auch im Lanzarote-Forum schreibst (http://f3.webmart.de/f.cfm?id=1037414&t=3677960&pg=6&r=threadview). Vielleicht könntest Du diese Links dort auch verfügbar machen, damit sich die Verwirrung um die vielen unterschiedlichen Steuerarten etwas lichtet.
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avatar johanna
Hier eine kleine Zwischeninfo: Zwei Anwälte für spanisches Steuerrecht sind bereits seit über zwei Wochen eingeschaltet, um Klarheit über die Steuern zu schaffen, welche von dem Gewinner als Einkommensteuer anfallen könnten. Inmosorteo wird uns informieren, sobald es Informationen gibt.

Klar ist wohl jedoch, das es, wenn überhaupt maximal 20% sind und nicht die oft genannten 43%, weil auf den Kanaren andere Steuersätze gelten.

Warten wir doch einfach mal noch ein klein wenig ab.
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avatar Tom Niqua
Der niedrigere Steuersatz kommt aber nur Residenten der Kanaren zugute. Nur eine kleine Minderheit der Loskäufer wäre wohl in der Lage, den ständigen Wohnsitz auf Lanzarote zu nehmen. Wer als Gewinner ausserhalb Spaniens bleibt, der kann nicht den niedrigen Steuersatz in Anspruch nehmen, wird also in der Spitze mit 43% besteuert.
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avatar johanna
Wenn ich das Haus gewinne, muß ich doch sowieso Resident werden, also werde ich dann wohl nach Lanzarote ziehn. Wenn ich kein Resident werden brauchte, wäre ich Deutsche in Deutschland. Dort unterliegt der Gewinn keiner Einkommensteuer, weil diese nicht als Einkunftsart im ESTG vorgesehen ist.
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avatar Tom Niqua
In Deutschland sind Gewinne nicht steuerbar, da sie keiner zu versteuernden Einkunftsart zugeordnet sind. Soweit ist das richtig.

Die spanische Einkommensteuer auf den Gewinn wird aber auch für in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige in voller Höhe fällig, da alle Realsteuern nach Belegenheit des zu besteuernden Gegenstandes anfallen. Nach diesem Belegenheitsprinzip ist auf spanische Immobilien auch für Ausländer die sich aus der Immobilie ergebende Steuer in Spanien zu entrichten, gleichgültig ob Einkommensteuer auf einen Hausgewinn, Zugewinnsteuer auf den Verkaufserlös, Grundsteuer oder die Erbschaftsteuer im Erbfall.
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avatar Mani
Wer bestimmt denn eigentlich die Höhe des zu versteuernden Einkommens und anhand welcher Metriken?
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avatar johanna
tja, die Höhe des zu versteuernden Einkommens bestimmt der Fiskus anhand der Steuererklärung wie überall.

Hier ist nur die Frage, ob der Wert des Hauses mit 18%, 20%, 35% oder 45% versteuert wird. Habe vom Hau sverloser noch keine Antwort erhalten.

Die EU hat Spanien inzwischen abgemahnt, daß Spanien auch von Ausländern nur 18% nehmen darf.
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